Depotgesetz (DepotG)

Depotgesetz (DepotG)
Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren i.d.F. vom 11.1.1995 (BGB1 I 34) m.spät.Änd.; regelt die Wertpapierverwahrungs- und Anschaffungsgeschäfte ( Depotgeschäfte) der Banken und dient dem Schutz der Kunden durch Erhaltung des Wertpapiereigentums im Verwahrungsgeschäft und schnelle Verschaffung im Anschaffungsgeschäft.
- Pflichtverletzung des Verwahrers ist im DepotG mit Strafe bedroht. Das DepotG ist nur auf offene Depots anzuwenden.
- Vgl. auch  Wertpapierverwahrung.

Lexikon der Economics. 2013.

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